Friedhof
Stellenausschreibung Sargträger
Gemeinschaftsgrabanlage "Ruhe unter Bäumen"
Neue Gemeinschaftsgrabanlage "Ruhe unter Bäumen"
Frühlingshaft präsentiert sich unsere neue Gemeinschaftsgrabanlage.
Seit 01.März.2022 sind dort halbanonyme Urnenbestattungen möglich.
Grabstätten in der Gemeinschaftsgrabanlage „Ruhe unter Bäumen“ sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen,
die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall einzeln für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Urne vergeben werden.
Die gesamte Anlage ist d durch ein Gemeinschaftsdenkmal mit vier Stelen gekennzeichnet.
Die Stelen werden mit den Namen sowie Geburts- und Sterbedaten der Bestatteten versehen.
Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger angebracht.
Die Bepflanzung und Pflege der Anlage obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet Ihnen gerne unsere Friedhofsverwaltung.
Probleme mit Rasengräbern auf dem Friedhof
Die Pflege der Rasengräber auf dem Friedhof in Esens ist eigentlich eine einfache Angelegenheit,
denn die Platten mit Namen und Daten der Verstorbenen sind bündig in den Rasen eingelassen,
sodass der Rasenmäher einfach rüberfahren kann. Doch viele Angehörige halten sich nicht an die
Auflagen der Friedhofsordnung:
"Auf der Grabfläche sind Anpflanzungen, das Aufstellen von Schalen o.ä., stehender
Blumenschmuck oder andere individuelle Grabgestaltung nicht zulässig. Das Ablegen von
Grabschmuck auf einer Rasengrabstätte ist während der Vegetationszeit (März bis Oktober)
nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen kann er von den Friedhofsmitarbeitern jederzeit
entfernt werden. Die Friedhofsverwaltung ist dabei zur Aufbewahrung abgeräumter
Gegenstände (z.B. Pflanzschalen und dergl.) nicht verpflichtet."
Insbesondere im Frühjahr macht die Rasengrabanlage einen sehr unaufgeräumten Eindruck, weil z.B.
abgelegte Grabgestecke aus dem Vorjahr nicht wieder entfernt wurden.
denn die Platten mit Namen und Daten der Verstorbenen sind bündig in den Rasen eingelassen,
sodass der Rasenmäher einfach rüberfahren kann. Doch viele Angehörige halten sich nicht an die
Auflagen der Friedhofsordnung:
"Auf der Grabfläche sind Anpflanzungen, das Aufstellen von Schalen o.ä., stehender
Blumenschmuck oder andere individuelle Grabgestaltung nicht zulässig. Das Ablegen von
Grabschmuck auf einer Rasengrabstätte ist während der Vegetationszeit (März bis Oktober)
nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen kann er von den Friedhofsmitarbeitern jederzeit
entfernt werden. Die Friedhofsverwaltung ist dabei zur Aufbewahrung abgeräumter
Gegenstände (z.B. Pflanzschalen und dergl.) nicht verpflichtet."
Insbesondere im Frühjahr macht die Rasengrabanlage einen sehr unaufgeräumten Eindruck, weil z.B.
abgelegte Grabgestecke aus dem Vorjahr nicht wieder entfernt wurden.
Friedhof und Christus-Kapelle
Ganz in der Nähe des Stadtzentrums, an der Jücherstraße zwischen "Anton-Esen-Straße" und "Kleiner Barkel", liegt der Friedhof mit der Christuskapelle.
Unterschiedliche Formen der Bestattung sind hier möglich.
Wenn Sie sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich am besten an unser Gemeindebüro,
speziell an:
Wenn Sie sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich am besten an unser Gemeindebüro,
speziell an:
Unsere Gemeindesekretärin:
Ute Julius
Mitarbeiterin Regionales Kirchenbüro + Friedhofsverwaltung
Kirchplatz 5
26427
Esens
regionalbuero.kueste@evlka.de
04971 / 9197 0
04971 / 9197 30 (Friedhofsverwaltung)
oder an: